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   OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 11 SV 114/13   

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https://dejure.org/2014,31255
OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 11 SV 114/13 (https://dejure.org/2014,31255)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.06.2014 - 11 SV 114/13 (https://dejure.org/2014,31255)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 11 SV 114/13 (https://dejure.org/2014,31255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 32b ZPO
    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung bei Gerichtsstandsbestimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung bei Gerichtsstandsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13

    Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 11 SV 114/13
    Die Beklagte zu 2) werde wegen einer der von § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO erfassten Handlungen in Anspruch genommen, so dass § 32b ZPO nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 30.7.2013, X ARZ 320/13, NJW-RR 2013, 1302) vorliegend hinsichtlich beider Beklagten eingreife, obwohl Emittent, Anbieter oder Zielgesellschaft nicht mitverklagt seien.

    Tatsächlich stützt das Klagevorbringen jedoch keine Verantwortlichkeit der Beklagten zu 2) als Prospektverantwortliche i.S.d. § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO, sondern lediglich eine Aufklärungspflichtverletzung nach § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO, mit der Folge, dass die Anwendbarkeit des § 32b ZPO entsprechend dem Gesetzeswortlaut auch nach dem zitierten Beschluss des BGH vom 30.7.2013, X ARZ 320/13, voraussetzt, dass die Emittentin / Anbieterin mitverklagt wird.

    Diese ist sowohl Emittentin als auch Anbieterin der streitgegenständlichen Vermögensanlage, weil sie die Beteiligung auf den Markt gebracht und öffentlich zum Erwerb angeboten hat; sie ist für das öffentliche Angebot verantwortlich und so auch gegenüber den Anlegern aufgetreten (vgl. BGH NJW-RR 2013, 1302 unter Nr. 10, 12).

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 11 SV 114/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 11 SV 114/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 11 SV 114/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 11 SV 114/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 11 SV 114/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • OLG Hamm, 08.04.2013 - 32 Sa 6/13

    Örtliche Zuständigkeit für Klage gegen Anlageberater/-vermittler und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 11 SV 114/13
    Dieser Begriff bezieht sich entsprechend der Definition in § 2 Abs. 3 WpÜG aber lediglich auf das Ziel von Übernahmebestrebungen nach dem WpÜG und betrifft daher die Fallkonstellation des § 32b Abs. 1 Nr. 3 ZPO (Toussaint in: Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Stand 15.03.2014, § 32b Rdnr. 14, 22; OLG Hamm NJW-RR 2013, 1451; vgl. auch Musielak/Heinrich, ZPO, 11. Aufl., § 32b Rdnr. 5).
  • OLG Frankfurt, 06.07.1993 - AR 7/93

    Verweisung auf Unzuständigkeit: Unzulässige Verweisung bei Unterschreitung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 11 SV 114/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • KG, 11.05.2015 - 2 U 5/15

    Gerichtsstand bei Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers gegen

    Die - in der obergerichtlichen Rechtsprechung uneinheitlich beantwortete Frage -, ob im Falle einer geltend gemachten Prospekthaftung bei einer Vermögensanlage, die in der Beteiligung an einer als Personengesellschaft organisierten Fondsgesellschaft besteht, auch der - gegebenenfalls mit dem Sitz des Emittenten nicht identische - Sitz der Fondsgesellschaft die ausschließliche örtliche Zuständigkeit nach § 32b ZPO begründen kann, weil diese als "Zielgesellschaft" im Sinne dieser Norm anzusehen wäre (so entgegen der ganz herrschenden Meinung offenbar OLG München, Beschluss vom 16. Mai 2007, NJW 2007, 1644 f, juris Rn. 8 [zu § 32b a.F.]; anderer Ansicht: OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 11 SV 114/13 -, juris Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 8. April 2013, NJW-RR 2013, 1451 f, juris Rn. 13; OLG Düsseldorf, aaO. Rn. 6; jew. mwN.) bedarf vorliegend keiner Entscheidung, da auch die Fondsgesellschaft ihren Sitz im Bezirk des Landgerichts München I hat.
  • OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 14 SV 12/15

    Zuständigkeitsbestimmung: Ausschließliche örtliche Zuständigkeit nach § 32 b Abs.

    Einem Verweisungsbeschluss kommt jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt oder wenn sie auf einer Versagung des rechtlichen Gehörs beruht und daher als willkürlich zu beurteilen ist (Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl., § 281 Rdn. 17; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 16.6.2014, 11 SV 46/14 und vom 10.6.2014, 11 SV 114/13, zit. n. Juris; OLG Rostock Beschluss vom 11.3.2005 - 8 UH 1/05 3, zit. n. Juris).
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